Franz Xaver Richter (1709 – 1789)

4 Duette Heft 5

F.X. Richter: 4 Duette Heft 5, 2Fl/Vl (0)F.X. Richter: 4 Duette Heft 5, 2Fl/Vl (1)F.X. Richter: 4 Duette Heft 5, 2Fl/Vl (2)F.X. Richter: 4 Duette Heft 5, 2Fl/Vl (3)
für2 Flöten [Violinen]
Ausgabe
Artikelnr.298029
Autor / KomponistFranz Xaver Richter
HerausgeberRuf, Hugo
Umfang43 Seiten
Erscheinungsjahr2000
Verlag / HerstellerSchott Music
Hersteller-Nr.ED 8665
ISMN9790001126939

Beschreibung

F.X. Richter, einer der hervorragendsten Repräsentanten der Mannheimer Schule, war ein fruchtbarer und vielseitiger Komponist. An Instrumentalkompositionen kennt man an die 70 Symphonien, 6 Cembalokonzerte, Flötenkonzerte, mehrere Streichquartette, Trios, Duos und Soli von ihm. Seine Vokalkompositionen (fast ausnahmslos kirchenmusikalische Werke) sind nicht minder zahlreich: ein Oratorium, mehr als 30 Messen, 2 Passionen, ca. 50 Motetten, etliche Kantaten, Lamentationen, ein Te Deum und mehr. Richter ist auch Verfasser einer umfangreichen theoretischen Arbeit, die er "Harmonische Belehrungen oder gründliche Anweisung zu der mus. Ton-Kunst oder regulären Composition" genannt hat.

19,50  €
inkl. MwSt., zzgl. Versand
Lieferzeit: 2–5 Arbeitstage (Deutschland)
auf den Merkzettel
Zuletzt angesehen
Verband deutscher MusikschulenBundesverband der Freien MusikschulenJeunesses Musicales DeutschlandFrankfurter Tonkünstler-BundBundes­verb­and deutscher Lieb­haber-OrchesterStützpunkt­händ­ler der Wiener Urtext Edition

© 2004–2024 Stretta Music. Notenversand – Noten online bestellen und kaufen.

Ihr Spezialist für Noten aller Art. Musiknoten Online Shop, Notenblätter und Play Along per Download, Bücher, Notenpulte, Pultleuchten, Zubehör.

Für das Land Weltweit gibt es eine eigene Stretta Webseite. Falls Ihre Bestellung in dieses Land geliefert werden soll, können Sie dorthin wechseln, damit Lieferzeiten und Versandbedingungen korrekt angezeigt werden. Ihr Warenkorb und Ihr Kundenkonto bleiben beim Wechsel erhalten.

de-netzu Stretta Music Weltweit wechseln de-deauf Stretta Music Deutschland bleiben