op. 48 (1888)
Die Kantate ist ein Beispiel für die Reformbestrebungen im ausgehenden 19. Jahrhundert, dem gottesdienstlichen Chor- und Gemeindegesang auch unter einfachen Verhältnissen wieder mehr Bedeutung zu verschaffen. Ludwig Meinardus verzichtet deshalb auf die Mitwirkung von Solisten und begnügt sich mit der Orgel als Begleitinstrument. Dem Wechselgesang zwischen Chor und Gemeinde kommt in diesem Werk eine zentrale Bedeutung zu. Die Kantate lässt sich zusammenhängend musizieren, kann aber nach den Vorstellungen des Komponisten auch in eine liturgische Andacht eingebettet werden.
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