von David Rauh (18.08.2021)
Während Musik machen für die Ausübenden etwas Wunderbares ist, fühlen sich empfindliche Nachbarn auch schnell mal gestört von stundenlangem Üben. Nicht immer aber können Musiker in einen Proberaum ausweichen oder ihre Instrumente dämpfen. Wie lange kann man denn zu Hause spielen und wann?
Folgenden Fragen gehen wir in diesem Beitrag nach:
Die gute Nachricht lautet: nein, Musik ist kein Lärm! Das Amtsgericht München hat am 29.03.2017 entschieden: Musizieren kann „nur dann als Lärm klassifiziert werden, wenn jemand absichtlich den Vorgang des Musizierens in eine bloße Produktion von Geräuschen pervertiert.“ Dies zeigt vor allem, dass es nicht auf die Qualität deines Spiels ankommt. Auch wenn sich deine Nachbarn z. B. über nervtötende Tonleiterübungen beschweren, so müssen sie das hinnehmen, wenn du dich sonst an alle Vorgaben hältst. Das gilt auch für den spielerischen Umgang mit Musikinstrumenten durch Kinder.
Falls deine Musik die Grenzen des Geräuschhaften auslotet, kannst du dich mit Noten absichern. Grundsätzlich gilt aber „das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Das Recht, Musik zu spielen, muss so schonend wie möglich ausgeübt werden", so Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.
Grundsätzlich sollten wir uns an die Ruhezeiten halten. Dafür gibt es allerdings keine allgemeinen Regelungen. Am besten siehst du in deinem Mietvertrag oder in der Hausordnung nach, ob dort Ruhezeiten festgelegt sind. Falls nichts gesondert geregelt ist, dann erkundige dich bei der Gemeindeverwaltung oder beim zuständigen Ordnungsamt. In aller Regel herrscht zwischen 22 Uhr und 7 Uhr Nachtruhe und zwischen 12 Uhr und 15 Uhr Mittagsruhe, sofern eine festgelegt ist. An Sonn- und Feiertagen kann die Ruhezeit den ganzen Tag gelten.
Während der Ruhezeiten sollte man die Zimmerlautstärke beachten. Das heißt, dass die Geräusche möglichst innerhalb der eigenen vier Wände bleiben sollten. „Allerdings meint der Begriff Zimmerlautstärke auch nicht, dass keinerlei Geräusche mehr zum Nachbarn dringen. Zimmerlautstärke ist also auch dann noch gegeben, wenn der Nachbar nur normale Wohngeräusche vernehmen kann.“ So heißt es in einem Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 12. Juli 1995.
Außerhalb der Ruhezeiten darfst du Musik machen, denn das Musizieren zählt zur Ausübung des Persönlichkeitsrechts und darf daher grundsätzlich nicht untersagt werden. Der Bundesgerichtshof formulierte in einem Urteil vom 26.10.2018 grobe Richtlinien für die Dauer:
„Wann und wie lange musiziert werden darf, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere dem Ausmaß der Geräuscheinwirkung, der Art des Musizierens und den örtlichen Gegebenheiten; eine Beschränkung auf zwei bis drei Stunden an Werktagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen, jeweils unter Einhaltung üblicher Ruhezeiten, kann als grober Richtwert dienen.“
Dabei macht es übrigens keinen Unterschied, ob du Hobby- oder Profimusiker bist. Dieser Richtwert kann durch viele weitere Faktoren beeinflusst werden, z. B. durch die Wahl des Raums: Man sollte zum Üben möglichst dasjenige Zimmer wählen, das am wenigsten Klang zu den Nachbarn überträgt. Das gesamte Urteil könnt ihr online nachlesen.
Wenn es besonders laut wird, kann der Richtwert auch nach unten korrigiert werden. In einem Gerichtsverfahren über zulässiges Schlagzeugspiel in einem Mehrfamilienhaus wurde am 13.11.2014 vom Landgericht München entschieden, dass man Schlagzeug nur Montag bis Samstag, zwischen 16 Uhr und 19 Uhr, für höchstens 30 Minuten spielen soll.
Generell gilt: Der genaue Rahmen bei evtl. auftretenden Interessenkonflikten wird für jeden Fall einzeln beurteilt.
Diese Frage haben wir unseren Autoren der Reihe „20 Fragen an...“ gestellt. Für ihr jeweils eigenes Instrument zeigen sie die Möglichkeiten auf, ein Instrument leiser zu spielen, auch wenn es sich dabei immer um Kompromisslösungen handelt und je nach Option nur bedingt Zimmerlautstärke eingehalten werden kann. Wenn du auf der Suche nach einem ‚nachbarfreundlichen‘ Instrument für dich oder dein Kind bist, dann vergleiche gerne die Antworten miteinander: „20 Fragen an...“
Falls du dich nicht an die Ruhezeiten oder andere Absprachen hältst, und dein Nachbar die Polizei einschaltet, erfolgt meistens zuerst eine Verwarnung. Je nach Umstand und insbesondere bei wiederholter Auffälligkeit können Bußgelder im höheren zweistelligen oder niedrigen dreistelligen Bereich anfallen. Die Höchstsumme ist im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) § 117 auf 5.000 € begrenzt.
Bei wiederholtem Missachten der Ruhezeiten kann dich dein Vermieter abmahnen oder im Ernstfall das Mietverhältnis kündigen. Wenn das Musizieren im zulässigen Rahmen stattfindet, die individuelle Lärmbelastung für andere dennoch zu hoch ist, konnten Nachbarn in der Vergangenheit eine Mietminderung um bis zu 10 % erwirken.
Letzten Endes sind direkte Absprachen mit den Nachbarn das A und O. Vielleicht gibt es ja verlässliche Zeiten, zu denen deine Nachbarn nicht zu Hause sind und du die markigsten Stücke zum Besten geben kannst. Vielleicht kannst du dich auch mit einer kleinen Geste für die Toleranz der Nachbarn bedanken, z. B. ein privates Vorspiel zu einem schönen Anlass.
Ideal ist es, wenn deine Nachbarn sich an deiner Musik erfreuen! Meine Nachbarn hat es beispielsweise mehr gestört, wenn ich in meiner Wohnung E-Piano über Kopfhörer gespielt habe, als wenn ich die Lautstärke aufgedreht hatte. Denn das bloße Klappern der Tasten, das sich leider nicht vermeiden lässt, konnten die Bewohner unter mir zuerst gar nicht zuordnen und es hat sie schließlich genervt.
Nach einer kurzen Aufklärung waren sie beruhigt, die Ursache des Geräuschs zu kennen, aber sie haben mich gebeten, doch die Musik mit erklingen zu lassen. Daraufhin haben sie mir beim Klavierspielen gerne zugehört – alles, nur nicht das Klappern alleine!
Wir wünschen dir, dass auch du mit deinen Nachbarn eine gute Lösung für alle Beteiligten findest.
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